{ Legal }
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WebArs e.U. — Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WebArs e.U., Inhaber Teodor Turlea (nachfolgend „WebArs“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Webdesign-, KI-Automatisierungs- und Online-Marketing-Leistungen. Das Angebot von WebArs richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB bzw. des § 1 KSchG; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er den Auftrag als Unternehmer erteilt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn WebArs diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von WebArs oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote von WebArs sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Angebotsgültigkeit beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeitplan führen (Change-Request-Verfahren).
Im vereinbarten Preis sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zwei (2) Korrekturrunden je Projektphase enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie Leistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsbeschreibung (insbesondere Change Requests, zusätzlicher Support und Einschulungen) werden nach tatsächlichem Aufwand zu einem Stundensatz von EUR 150 (netto) verrechnet.
WebArs erbringt Leistungen nach aktuellem Stand der Technik. Technische Änderungen durch Drittanbieter (z.B. Google, Meta, OpenAI) liegen außerhalb des Einflussbereichs von WebArs und begründen keinen Mangel.
WebArs schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere bei SEO-, GEO- und Online-Marketing-Leistungen werden keine bestimmten Platzierungen, Reichweiten, Sichtbarkeiten oder Umsätze geschuldet, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von WebArs abhängen (insbesondere von Algorithmen der Suchmaschinen- und KI-Anbieter).
Bei KI-gestützten Leistungen weist WebArs darauf hin, dass KI-Systeme naturgemäß fehlerhafte, unvollständige oder unerwartete Ergebnisse liefern können. Der Kunde ist verpflichtet, von KI erzeugte Ergebnisse vor einem produktiven oder veröffentlichten Einsatz auf Richtigkeit und Eignung zu prüfen. Eine Haftung für Folgen ungeprüft übernommener KI-Ergebnisse ist ausgeschlossen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, WebArs alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von WebArs und können zu Anpassungen von Lieferterminen und/oder Mehrkosten führen.
Stellt der Kunde erforderliche Informationen, Materialien, Inhalte oder Freigaben trotz Aufforderung nicht innerhalb von einem (1) Monat bereit und stockt das Projekt dadurch, ist WebArs berechtigt, die vereinbarte Vergütung — einschließlich des noch ausstehenden Projektbetrags — als Schlussrechnung zu stellen (Endabrechnung). Die Schlussrechnung wird mit Ausstellung fällig. Das Projekt wird gleichwohl nach Eingang der ausstehenden Mitwirkung bis zur vereinbarten Fertigstellung weitergeführt; der Anspruch des Kunden auf vollständige Fertigstellung bleibt von der vorzeitigen Abrechnung unberührt.
Ruht ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden länger als drei (3) Monate, ist WebArs berechtigt, für die Wiederaufnahme eine Reaktivierungspauschale in Höhe von 15 % des Auftragswerts zu verrechnen. Sie deckt die erneute Einarbeitung, Projektorganisation und technische Aktualisierung ab.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Einmalige Projektleistungen werden wie folgt abgerechnet: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % bei Fertigstellungsanzeige durch WebArs. Die Fälligkeit der Schlusszahlung tritt mit der Fertigstellungsanzeige ein und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Abnahme, Freischaltung oder Veröffentlichung durch den Kunden. Monatliche Leistungen sind im Voraus fällig.
Die Entgelte laufender Verträge (SEO, Betreuung, Wartung) werden jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 2020 oder Nachfolgeindex) angepasst (erhöht oder gesenkt).
Bei Zahlungsverzug ist WebArs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (gemäß § 1333 ABGB iVm § 456 UGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40 als Entschädigung für Betreibungskosten (§ 458 UGB) sowie den Ersatz weiterer notwendiger Mahn- und Inkassokosten zu verlangen und die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig (Terminverlust).
§ 6 Lieferfristen
Lieferzeitangaben sind unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. WebArs ist bei höherer Gewalt, technischen Störungen sowie verspäteter Mitwirkung des Kunden von der Einhaltung vereinbarter Fristen entbunden.
§ 7 Abnahme und Mängelrüge
Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht gemeldet werden, gelten als akzeptiert. WebArs hat das Recht zur Nachbesserung; schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde Preisminderung oder Rücktritt verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Abnahme bzw. Fertigstellungsanzeige. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt nachzuweisen.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung überträgt WebArs dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Das Urheberrecht verbleibt bei WebArs. Eine Weiterlizenzierung oder Veräußerung der Werke durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von WebArs.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung der Werke untersagt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist WebArs berechtigt, bereitgestellte Werke — einschließlich bereits veröffentlichter Websites — bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sperren bzw. offline zu stellen. Zugangsdaten, Quellcode und Übergabematerialien werden erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.
WebArs ist berechtigt, auf erstellten Websites einen dezenten Urhebervermerk mit Verlinkung („Webdesign by WebArs“) im Fußbereich anzubringen. Der Kunde kann die Entfernung des Vermerks gegen eine einmalige Ablöse von EUR 290 (netto) verlangen.
WebArs behält das Recht, erstellte Arbeiten zu Referenzzwecken im Portfolio und Marketing zu verwenden, sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
§ 9 Haftungsbeschränkung
WebArs haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. WebArs haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, der nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln beruht.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenverarbeitung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Verarbeitet WebArs im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (etwa im Rahmen von KI-Automatisierungen, CRM- oder Marketing-Leistungen), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten bzw. zu verarbeitenden Daten verantwortlich.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Stornierung
Laufende Serviceverträge (SEO, Betreuung, Wartung) haben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn sie nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Storniert der Kunde einen Projektvertrag nach Auftragserteilung, sind 30 % des Auftragswerts fällig; nach Freigabe von Konzept oder Design 60 %; nach Fertigstellungsanzeige 100 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WebArs ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; WebArs bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs gemäß § 1168 ABGB vorbehalten.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, Österreich, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen gemäß § 14 KSchG.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.