Anwendungs-Check
Zuerst erfassen wir Funktionen, Nutzerwege und Unternehmensgröße als Grundlage für die rechtliche Einordnung des BaFG-Prüfumfangs.
{ Barrierefreiheit }
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst unter seinen Voraussetzungen vor allem elektronischen Geschäftsverkehr. Wir grenzen den technischen Prüfbereich anhand deiner Website-Funktionen ein, dokumentieren Barrieren und setzen priorisierte Behebungen um.
{ Die Vorgaben }
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Betroffen sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen — also Online-Shops, Buchungsstrecken und Bestellformulare.
Konkret heißt barrierefrei: ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen — und das durchgängig bis zum Abschluss der Bestellung. Technischer Maßstab sind die anerkannten Standards (WCAG bzw. EN 301 549).
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 6 BaFG ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wir erfassen die relevanten Eckdaten; die rechtliche Einordnung einer Ausnahme bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten.
{ Das Risiko }
Das Gesetz ist jung, aber in Kraft: Das Sozialministeriumservice kann Korrekturmaßnahmen verlangen. Für das Anbieten nicht konformer Dienstleistungen nennt § 36 BaFG Geldstrafen bis 80.000 Euro, für KMU bis 50.000 Euro. Die konkrete Sanktion hängt vom Verstoß und Verfahren ab.
Der praktische Vorteil: Bessere Kontraste, klare Formulare, saubere Struktur und Tastaturbedienung helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessern die Bedienbarkeit für alle Besucher.
{ Was wir machen }
Zuerst erfassen wir Funktionen, Nutzerwege und Unternehmensgröße als Grundlage für die rechtliche Einordnung des BaFG-Prüfumfangs.
Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Fokus-Zustände: geprüft mit Werkzeugen und von Hand, dokumentiert mit Fundstellen.
Das Gesetz verlangt Bedienbarkeit bis zum Abschluss — wir prüfen den kompletten Weg von der Produktseite bis zur Bestellbestätigung.
Nicht alles ist gleich wichtig. Wir sortieren die Befunde nach Risiko und Wirkung und beheben in sinnvoller Reihenfolge — zum Festpreis.
Wo erforderlich, setzen wir die rechtlich freigegebenen Informationen zur Barrierefreiheit verständlich und erreichbar auf der Website um.
Nach der Umsetzung prüfen wir erneut und dokumentieren den erreichten Stand.
{ Fundstellen }
Stand der Fundstellen: 21.07.2026. Den technischen Prüfumfang leiten wir aus den Website-Funktionen ab; die rechtliche Einordnung bleibt eine Einzelfallprüfung.
{ FAQ }
Kern-Zielgruppe sind Websites, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen — Shops, Buchungen, Bestellformulare. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen Ausnahmen. Genau diese Frage beantwortet unser Erst-Check zuerst — ehrlich, auch wenn die Antwort „nicht betroffen" lautet.
{ Nächster Schritt }
Schick uns deine Website. Du bekommst eine ehrliche Ersteinschätzung und ein Festpreis-Angebot für die Behebung.
Compliance-Check anfragenTechnische Prüfung und Umsetzung — keine Rechtsberatung.