Compliance/Barrierefreiheit

{ Barrierefreiheit }

Barrierefreiheit.
Pflichten sauber prüfen.

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit 28. Juni 2025 und erfasst unter seinen Voraussetzungen vor allem elektronischen Geschäftsverkehr. Wir grenzen den technischen Prüfbereich anhand deiner Website-Funktionen ein, dokumentieren Barrieren und setzen priorisierte Behebungen um.

{ Die Vorgaben }

Was das BaFG
konkret verlangt.

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Betroffen sind vor allem Websites und Apps, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen — also Online-Shops, Buchungsstrecken und Bestellformulare.

Konkret heißt barrierefrei: ausreichende Kontraste und skalierbare Schrift, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder, verständliche Fehlermeldungen — und das durchgängig bis zum Abschluss der Bestellung. Technischer Maßstab sind die anerkannten Standards (WCAG bzw. EN 301 549).

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 6 BaFG ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wir erfassen die relevanten Eckdaten; die rechtliche Einordnung einer Ausnahme bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten.

{ Das Risiko }

Neu, unübersichtlich —
und bereits geltend.

Das Gesetz ist jung, aber in Kraft: Das Sozialministeriumservice kann Korrekturmaßnahmen verlangen. Für das Anbieten nicht konformer Dienstleistungen nennt § 36 BaFG Geldstrafen bis 80.000 Euro, für KMU bis 50.000 Euro. Die konkrete Sanktion hängt vom Verstoß und Verfahren ab.

Der praktische Vorteil: Bessere Kontraste, klare Formulare, saubere Struktur und Tastaturbedienung helfen nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern verbessern die Bedienbarkeit für alle Besucher.

{ Was wir machen }

Prüfen, priorisieren,
umsetzen.

01

Anwendungs-Check

Zuerst erfassen wir Funktionen, Nutzerwege und Unternehmensgröße als Grundlage für die rechtliche Einordnung des BaFG-Prüfumfangs.

02

Technischer Audit

Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Fokus-Zustände: geprüft mit Werkzeugen und von Hand, dokumentiert mit Fundstellen.

03

Bestellstrecke im Fokus

Das Gesetz verlangt Bedienbarkeit bis zum Abschluss — wir prüfen den kompletten Weg von der Produktseite bis zur Bestellbestätigung.

04

Priorisierte Behebung

Nicht alles ist gleich wichtig. Wir sortieren die Befunde nach Risiko und Wirkung und beheben in sinnvoller Reihenfolge — zum Festpreis.

05

Begleitende Informationen

Wo erforderlich, setzen wir die rechtlich freigegebenen Informationen zur Barrierefreiheit verständlich und erreichbar auf der Website um.

06

Nachprüfung

Nach der Umsetzung prüfen wir erneut und dokumentieren den erreichten Stand.

{ Fundstellen }

Primärquellen.
Direkt verlinkt.

Stand der Fundstellen: 21.07.2026. Den technischen Prüfumfang leiten wir aus den Website-Funktionen ab; die rechtliche Einordnung bleibt eine Einzelfallprüfung.

{ FAQ }

Häufige Fragen
zur Barrierefreiheit.

Kern-Zielgruppe sind Websites, über die Verbraucher elektronisch Verträge abschließen — Shops, Buchungen, Bestellformulare. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen Ausnahmen. Genau diese Frage beantwortet unser Erst-Check zuerst — ehrlich, auch wenn die Antwort „nicht betroffen" lautet.

{ Nächster Schritt }

Befund erhalten. Dann sauber beheben.

Schick uns deine Website. Du bekommst eine ehrliche Ersteinschätzung und ein Festpreis-Angebot für die Behebung.

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