Compliance/Werbung & Aussagen

{ Werbung & Aussagen }

Werben, was du
belegen kannst.

„Klimaneutral", „Testsieger", „Nr. 1 in Österreich" — für Tatsachenbehauptungen braucht es einen klaren Bezug und belastbare Nachweise. Ab September 2026 werden bestimmte Umweltaussagen zusätzlich konkret geregelt. Wir ordnen Claims, Belege und Zielseiten systematisch zu.

{ Die Vorgaben }

Irreführung, Belege —
und die neue Green-Claims-Regel.

Grundregel des Wettbewerbsrechts (UWG): Werbung darf nicht irreführen. Jede Tatsachenbehauptung — Testergebnisse, Marktführerschaft, Wirkversprechen, Kundenzahlen — muss im Zweifel belegbar sein. Superlative und Alleinstellungsbehauptungen sind die klassischen Angriffspunkte.

Die EU-Richtlinie 2024/825 verlangt die Anwendung der neuen Regeln ab 27. September 2026; Österreich hat die Umsetzung im Juli 2026 parlamentarisch beschlossen. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" oder „grün" sind dann nur zulässig, wenn eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt. Eine bloße interne Berechnung oder ein beliebiger Nachweis reicht dafür nicht.

Claims, die ein Produkt allein aufgrund externer Treibhausgas-Kompensation als „klimaneutral", „CO₂-neutral" oder klimapositiv darstellen, werden ausdrücklich unzulässig. Konkrete, klar eingegrenzte und belegbare Aussagen über tatsächliche Eigenschaften bleiben möglich und unterliegen weiter dem Irreführungsverbot.

Ebenfalls relevant: Werbung mit Selbstverständlichkeiten, unechte Rabatte, gekaufte oder ungeprüfte Bewertungen sowie Garantie-Aussagen ohne die vorgeschriebenen Informationen.

{ Das Risiko }

Werbeaussagen wirken
kanalübergreifend.

Irreführende Werbeaussagen können von Mitbewerbern und klagebefugten Verbänden angegriffen werden. Das Risiko liegt deshalb nicht nur in behördlichen Verfahren, sondern auch in Unterlassungsansprüchen und den Kosten einer kurzfristigen Umstellung. Greenwashing wird ab September 2026 deutlich konkreter geregelt.

Der Punkt ist nicht, weniger überzeugend zu werben. Der Punkt ist, mit dem zu werben, was du wirklich hast: echte Bewertungen, belegbare Ergebnisse, konkrete statt generischer Aussagen. Das ist meist sogar die stärkere Werbung.

{ Was wir machen }

Bestandsaufnahme,
Beleg-Check, Umformulierung.

01

Aussagen-Inventur

Wir erfassen alle werblichen Tatsachenbehauptungen auf deiner Website: Superlative, Zahlen, Garantien, Umweltaussagen, Bewertungs-Darstellungen.

02

Beleg-Inventur

Für jede Aussage ordnen wir vorhandene Nachweise, Bezugsrahmen und offene Punkte zu — als saubere Grundlage für die rechtliche Freigabe.

03

Green-Claims-Fahrplan

Umweltaussagen prüfen wir gegen die ab 27.09.2026 geltenden Regeln — mit konkretem Fahrplan: was bleiben kann, was umformuliert wird, was rausmuss.

04

Umformulierung

Angreifbare Aussagen ersetzen wir durch belegbare, konkrete Formulierungen — die verkaufen meist besser als leere Superlative.

05

Bewertungen sauber zeigen

Echte Bewertungen sind Gold — falsch dargestellt werden sie zum Risiko. Wir prüfen Herkunftsangaben und Darstellung.

06

Dokumentation

Belege und Formulierungs-Entscheidungen werden dokumentiert — falls doch einmal jemand fragt, hast du die Antwort fertig.

{ Fundstellen }

Primärquellen.
Direkt verlinkt.

Stand der Fundstellen: 21.07.2026. Den technischen Prüfumfang leiten wir aus den Website-Funktionen ab; die rechtliche Einordnung bleibt eine Einzelfallprüfung.

{ FAQ }

Häufige Fragen
zu Werbeaussagen.

Entscheidend ist, worauf die Aussage gestützt wird und was sie umfasst. Produktbezogene Neutralitäts-Claims allein auf Basis externer Kompensation werden ab 27.09.2026 ausdrücklich unzulässig. Konkrete, klar eingegrenzte und belegbare Angaben zu tatsächlichen Eigenschaften bleiben möglich.

{ Nächster Schritt }

Befund erhalten. Dann sauber beheben.

Schick uns deine Website. Du bekommst eine ehrliche Ersteinschätzung und ein Festpreis-Angebot für die Behebung.

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